Rechtsprechung
   RG, 29.10.1926 - II 57/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,174
RG, 29.10.1926 - II 57/26 (https://dejure.org/1926,174)
RG, Entscheidung vom 29.10.1926 - II 57/26 (https://dejure.org/1926,174)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1926 - II 57/26 (https://dejure.org/1926,174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1926,174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Verstößt der Verkauf einer zahnärztlichen Praxis gegen die guten Sitten? 2. Stellt eine zahnärztliche Praxis, insbesondere dann, wenn sie nach dem Tode ihres Inhabers veräußert wird, ein Erwerbsgeschäft im Sinne des § 1822 Nr. 3 BGB. dar? 3. Muß die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkauf einer zahnärztlichen Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.04.1958 - VIII ZR 190/57

    Anderweitige Rechtshängigkeit bei Klage vor einem Schiedsgericht

    Damit hält es sich im Rahmen der im Schrifttum und in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Verkauf einer Arzt- oder Zahnarzt oder auch einer Rechtsanwaltspraxis (RGZ 115, 172; 153, 180; BGHZ 16, 71, 74; Kallfelz, JW 1937, 1513, 1518; Kalsbach, Anwaltsblatt 1954, 37; Müller, NJW 1957, 1270; Staudinger BGB 11. Aufl. § 433, Nr. 30; BGB RGRK 10. Aufl. § 433 Anm. II B a S. 8 letzter Absatz).

    Beim Kauf einer solchen sind Gegenstand des Kaufes im allgemeinen tatsächlich nur die "gewissen Möglichkeiten, die sich dahin zusammenfassen lassen, daß die vom früheren Inhaber der Praxis behandelten Patienten jedenfalls zum Teil aus Gewohnheit den Übernehmer aufsuchen werden, zumal dann, wenn dieser in den Geschäftsräumen des Vorgängers seine Tätigkeit ausübt" (RGZ 115, 172, 173).

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50

    Honorarabführung durch Klinikdirektoren

    Während N. seine Erwägungen vor allem darauf aufbaut, dass Nichtigkeit dann vorliege, "wenn der Vertrag dem Arzt unverhältnismässig schwere Belastungen auferlegt, infolge deren zu befürchten ist, dass er darauf angewiesen sein werde, unter Ausserachtlassung der Interessen seiner Patienten die Erzielung besonders hoher Einnahmen anzustreben" (vgl bei Praxisverkauf RGZ 115, 172 [174]), weist Molitor (Krankenhausarzt und Chefarzt S 67-69) mit Recht darauf hin, dass der Sinn des Verbotes des Verkaufs einer ärztlichen Praxis der sei, "dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und dem seine Hilfe suchenden Publikum nicht dadurch gestört werden solle, dass ein Arzt an seine Stelle einen anders gearteten und vielleicht weniger Vertrauen verdienenden Arzt als Nachfolger unterschieben könnte", ein Fall, der zwar bei einem Praxisverkauf unter Ärzten vorliegen kann, der aber nicht bei jedem Praxisverkauf und insbesondere dann nicht vorzuliegen braucht, wenn nicht der Arzt, sondern dessen Witwe der Verkäufer der Praxis ist (vgl RGZ 153, 280 [286]).
  • BGH, 10.11.1959 - VIII ZR 143/58

    Rechtsmittel

    Dort ist ausgeführt, beim Kauf der letzteren seien Kaufgegenstand im allgemeinen tatsächlich nur die "gewissen Möglichkeiten, die sich dahin zusammenfassen ließen, daß die vom früheren Inhaber der Praxis behandelten Patienten jedenfalls zum Teil aus Gewohnheit den Übernehmer aufsuchen werden, zumal dann, wenn dieser seine Tätigkeit in den Geschäftsräumen des Vorgängers ausübe" (RGZ 115, 172, 173).
  • BGH, 12.12.1956 - IV ZR 230/55

    Rechtsmittel

    Sie überdauern daher auch den Tod des Praxisinhabers (RGZ 115, 172 [173, 175]) und kommen dem Anwalt zugute, der die Praxis "fortsetzt".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht